ZVWA Fürstenwalde und Umland
Informationen für unsere Kunden in Lebus, Zeschdorf und Niederjesar
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Informationen für unsere Kunden in Lebus, Zeschdorf und Niederjesar

Ab dem 1. Januar 2010 sind die Stadt Lebus, die Gemeinde Zeschdorf und die Gemeinde Fichtenhöhe für den Ortsteil Niederjesar Mitglieder des ZVWA Fürstenwalde und Umland.

 

Die wichtigste Änderung für Sie: Sie sparen richtig Geld.

Die größte Einsparung betrifft dabei alle unsere neuen Kunden. Sie zahlen ab sofort die seit Jahren im ZVWA Fürstenwalde geltenden Preise, damit kostet Ihr Trinkwasser nur noch etwa die Hälfte!

Das neue Grundentgelt liegt mit 0,08 Euro pro Tag (netto) bei weniger als einem Drittel der bisherigen Grundgebühr, die bei 0,26 Euro pro Tag lag – eine Einsparung von 70%!

Das Mengenentgelt ist um gut 30% geringer als die vorherige Mengengebühr, statt wie bisher 1,87 Euro kostet Ihr Trinkwasser nur noch 1,30 Euro je Kubikmeter.

Zu den genannten Entgelten und Gebühren kommen nach wie vor 7% Mehrwertsteuer.

Eine dreiköpfige Familie zahlt damit allein für ihr Trinkwasser 125 Euro im Jahr weniger.

Und auch für Ihr Abwasser bezahlen Sie weniger:

Die Gebühr für die mobile Entsorgung konnte ebenso wie das Trinkwasserentgelt sofort der bisherigen Fürstenwalder Gebühr angeglichen werden.

Die frühere Grundgebühr von rund 58 Euro jährlich entfällt völlig.

Zudem sparen Sie knapp 15% bei der Mengengebühr, insgesamt kommt eine dreiköpfige Familie auf eine Einsparung von 133 Euro im Jahr. Mit dem Trinkwasser zusammen behält sie immerhin rund 260 Euro im Jahr mehr im Portmonee.

Selbst für die kanalgebundene Entsorgung können die Gebühren gesenkt werden. Leider wird diese Gebühr einige Jahre unser Sorgenkind bleiben.

Mit der Entscheidung, die Stadt Lebus fast ausschließlich über Druckentwässerung zentral zu entsorgen, hat man die hohen Kosten über Jahre hinaus bereits fixiert. Ist die zentrale Anlage erst einmal gebaut – wie hier in Lebus in den Jahren 2000 bis 2002, sind Einsparungen – wenn überhaupt – bis zum grundlegenden Umbau der Anlage nur in geringem Umfang bei wenigen Kostenpositionen möglich. Dieser Umbau kann jedoch erst dann wirtschaftlich sinnvoll erfolgen, wenn die Anlage verschlissen ist und ersetzt werden muss.

Diese geringen Möglichkeiten haben wir genutzt und die Einsparungen direkt an die Kunden weitergegeben. Die Verbandsversammlung bestätigte am 11.01.2010 einstimmig die vorgelegte Kalkulation, der Gebührensatz wurde um 20 Cent auf 5,35 Euro je Kubikmeter gesenkt.

 

In den kommenden Wochen werden wir die Gebührenbescheide für das Jahr 2009 verschicken. Diese erhalten Sie vom Zweckverband Fürstenwalde, denn den WAZ Lebus gibt es ab der Eingliederung nicht mehr, der ZVWA Fürstenwalde tritt in diesem Gebiet dessen Rechtsnachfolge an.

Ansprechpartner zu diesen Bescheiden ist demzufolge auch nur noch der ZVWA Fürstenwalde. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite Ihrer Abrechnung.

Die bis zum 31.12.2009 erbrachten Ver- und Entsorgungsleistungen werden nach den bisher im WAZ Lebus geltenden Satzungen abgerechnet. Gleichzeitig werden auf Basis der ab dem 01.01.2010 geltenden Entgelt- und Gebührensätze die Abschläge für das Jahr 2010 festgesetzt.

Mit dem Übergang gibt es auch eine neue Bankverbindung. Bitte zahlen Sie die Restforderung wie auch die Abschläge auf das in Ihrem Bescheid angegebene Konto des ZVWA Fürstenwalde 1308831 bei der HypoVereinsbank, BLZ 100 208 90. Beachten Sie weiterhin, dass künftig nur noch drei Abschläge in Höhe von jeweils 25 % des voraussichtlichen Jahresbetrages fällig werden – quartalsweise nach Abschluss des Lieferzeitraumes am 15.04., 15.07. und 15.10.

Erteilen Sie uns einfach eine Einzugsermächtigung, dann sparen Sie Aufwand und brauchen Sie sich um die Einhaltung dieser Termine keine Sorgen zu machen. Übrigens können Sie eine erteilte Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.

Haben Sie dem WAZ Lebus bereits eine Einzugsermächtigung erteilt, gilt diese im Rahmen der Rechtsnachfolge für den ZVWA Fürstenwalde weiter.

 

Auch bezüglich der mobilen Entsorgung des Abwassers aus Ihrer abflusslosen Sammelgrube ändert sich nichts. Weiterhin ist damit die Stolzenhagener Dienstleistungs- und Logistik GmbH beauftragt, die Aufträge nimmt wie bisher die Seelower Niederlassung unter der bekannten Telefonnummer 03346 88470 entgegen.

 

Die Trinkwasserversorgung wird vom ZVWA auf privatrechtlicher Basis durchgeführt. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser, kurz AVB Wasser V genannt, eine vom Bundeswirtschaftsministerium im Jahr 1980 erlassene Verordnung. Diese wird ergänzt durch die „Ergänzenden Bestimmungen des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland“ sowie dem Preisblatt.

In den kommenden Wochen werden die auf dieser Grundlage abzuschließenden Lieferverträge an die Grundstückseigentümer verschickt, mit deren Abschluss kommt das Lieferverhältnis rechtlich zustande. Selbstverständlich werden Sie auch bis dahin Ihr Trinkwasser wie gewohnt beziehen.

Mit dem Liefervertrag erhalten Sie einen Abdruck der AVB Wasser V, der Ergänzenden Bestimmungen sowie des Preisblattes zugeschickt.

 

Sämtliche Satzungen können Sie stets aktuell auf unserer Homepage nachlesen, hier finden Sie auch frühere Fassungen sowie die bisher im WAZ Lebus geltenden Satzungen.

Sie können jedoch auch in der Dienststelle des ZVWA in der Uferstraße 5, 15517 Fürstenwalde, die aktuellen Satzungen erhalten.

Veröffentlicht werden die Satzungen in den Amtsblättern der Landkreise Oder- Spree und Märkisch- Oderland. Diese können Sie wie folgt beziehen:

Sie erhalten das Amtsblatt LOS kostenlos im Landratsamt, Breitscheidstraße 7 in Beeskow oder in der Bürgerberatung, Trebuser Straße 60 in Fürstenwalde. Im Internet finden Sie das Amtsblatt unter http://www.l-os.de/ Rubrik Aktuelles - Amtsblatt.

Das Amtsblatt MOL erhalten Sie im Landratsamt in Seelow, Puschkinplatz 12 bzw. im Internet unter http://maerkisch-oderland.de/cms/front_content.php?idcat=836 Rubrik Landratsamt – Amtsblatt.