Bekanntlich besteht auch bei der mobilen Entsorgung Anschluss- und Benutzungszwang. Das heißt, alles anfallende Abwasser muss in abflusslose Sammelgruben geleitet und durch das vom Zweckverband für Ihren Ort beauftragte Abfuhrunternehmen entsorgt werden. Der Zweckverband kalkuliert die erforderlichen Aufwendungen und stellt sie den Bürgern in Form von Gebühren in Rechnung. Die Bezahlung der Leistungen der Entsorgungsbetriebe erfolgt direkt durch den Verband.
Unsere vertraglich gebundenen
Fuhrunternehmen sind verpflichtet, jeden von Kunden des
Entsorgungsgebietes angemeldeten satzungsgerechten Auftrag
auszuführen.
Aber nicht nur die Abfuhrunternehmen haben Pflichten. Unsere Kunden
müssen dafür sorgen, dass möglichst gleiche Bedingungen für alle
Abfuhren bestehen und die Entsorgungskosten damit gering bleiben.
Wichtig ist hierbei insbesondere die Lage des Anschlusses.
Verbindliche Regelungen
In der Satzung zur mobilen Entsorgung ist seit dem 01.01.2001 für alle Kunden verbindlich geregelt, dass sich der Anschluss der Grube an der straßenseitigen Grundstücksgrenze befinden muss. Ziel ist es, das aufwändige Auslegen von zusätzlichen Schläuchen oder das Befahren des Grundstückes mit dem LKW und damit mögliche Schäden an Wegen und Anpflanzungen zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass keine Wahl zwischen verschiedenen Fuhrunternehmen besteht. Es ist ausschließlich das für das jeweilige Entsorgungsgebiet zuständige Unternehmen zu beauftragen.
Eine wichtige Bitte an unsere Kunden
Achten Sie darauf, dass der „Entsorgungsnachweis“ korrekt ausgefüllt ist und von Ihnen als Kunden unterschrieben wird. Bitte prüfen Sie, ob Name und Anschrift sowie Entsorgungsdatum und Entsorgungsmenge richtig erfasst sind. Halten Sie bitte Ihre Kundennummer bereit, denn diese ermöglicht die eindeutige Zuordnung des Entsorgungsnachweises zum jeweiligen Kunden und Grundstück.
Die Satzung mobile Entsorgung ist im Amtsblatt für den Landkreis Oder- Spree veröffentlicht. Sie erhalten das Amtsblatt kostenlos im Landratsamt, Breitscheidstraße 7 in Beeskow oder in der Bürgerberatung, Trebuser Straße 60 in Fürstenwalde. Im Internet finden Sie das Amtsblatt unter http://www.landkreis-oder-spree.de/index.php?NavID=2426.20
Für unsere Mitgliedsgemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland wurde die Satzung mobile Entsorgung im Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland bekannt gemacht. Die Amtsblätter für den Landkreis Märkisch-Oderland erhalten Sie im Landratsamt in Seelow, Puschkinplatz 12 bzw. im Internet unter http://maerkisch-oderland.de/cms/front_content.php?idcat=836 Rubrik Landratsamt – Amtsblatt.
Selbstverständlich können Sie die Satzung für mobile Entsorgung, wie auch alle anderen Satzungen des Zweckverbandes und weitere für unsere Kunden wichtige Informationen in der Geschäftsstelle Uferstraße 5 in 15517 Fürstenwalde erhalten.
Für weitere Fragen und Anregungen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Zweckverbandes gern zur Verfügung.
Sie erreichen uns telefonisch unter:
03361 59659-11 Geschäftsleitung
03361 59659-0 Kundenzentrale
03361 59659-99 Störungsnummer
Unsere Sprechzeiten:
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