seit 01.01.2025 - Mobile Entsorgung in Eigenregie

seit dem 01.01.2025 ist es nun soweit – der ZVWA nimmt den Transport des Schmutzwassers aus abflusslosen Sammelgruben und Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen selbst in die Hand. Die Entleerung der abflusslosen Sammelgruben oder Kleinkläranlagen erfolgt nunmehr im gesamten Verbandsgebiet durch Fahrer des Zweckverbandes.

Anmeldung Entsorgung der Schmutzwassersammelgrube

Für Neuanmeldungen, Terminabsprachen und Notentsorgungen erreichen Sie unser

Team „Dezentrale Entsorgung“

in der Zeit von 6:30 bis 15:00 Uhr

Frau Wartenberg, Disponentin
Frau Herrgoss, Sachbearbeiterin


unter der Telefonnummer 03361 59659-869 oder per E-Mail: grubenabfuhr@fuewasser.de

Eine gewünschte Entsorgung ist spätestens 5 Arbeitstage vorher anzumelden. Aufgrund des gestiegenen Auftragsaufkommens durch den Wechsel, bitten wir vorübergehend darum, die Entsorgung bereits 10 Arbeitstage vorher anzumelden um die Tourenplanung zu optimieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Für unsere Kunden versuchen wir den Entsorgungsrhythmus kundenorientiert und dennoch effektiv anzubieten. Somit ist es unser Bestreben ihre Grube komplett zu leeren. Dies kann gerade in der Anfangszeit zu längeren Abpump- und Fahrzeiten und auch zu Verschiebungen Ihrer angegebenen Abfuhrtermine führen. Bitte haben Sie Verständnis, – wir geben unser Bestes, anfängliche Komplikationen so schnell wie möglich abzufangen und in der angegebenen Zeit für Sie da zu sein.

Bekanntlich besteht auch bei der mobilen Entsorgung Anschluss- und Benutzungszwang. Das heißt, alles anfallende Abwasser muss in abflusslose Sammelgruben geleitet und durch den Zweckverband entsorgt werden. Der Zweckverband kalkuliert die erforderlichen Aufwendungen und stellt sie den Bürgern in Form von Gebühren in Rechnung.

Verbindliche Regelungen

In der Satzung zur mobilen Entsorgung ist seit dem 01.01.2001 für alle Kunden verbindlich geregelt, dass sich der Anschluss der Grube an der straßenseitigen Grundstücksgrenze befinden muss. Ziel ist es, das aufwändige Auslegen von zusätzlichen Schläuchen oder das Befahren des Grundstückes mit dem LKW und damit mögliche Schäden an Wegen und Anpflanzungen zu vermeiden. Die Satzung für die mobile Entsorgung erhalten Sie hier.

Eine wichtige Bitte an unsere Kunden

Achten Sie darauf, dass der „Entsorgungsnachweis“ korrekt ausgefüllt ist. Bitte prüfen Sie, ob Name und Anschrift sowie Entsorgungsdatum und Entsorgungsmenge richtig erfasst sind. Halten Sie bitte Ihre Kundennummer bereit, denn diese ermöglicht die eindeutige Zuordnung des Entsorgungsnachweises zum jeweiligen Kunden und Grundstück.