Historisches

Geschichte des Zweckverbandes

06.12.1991

Die erste Verbandssatzung wird veröffentlicht, damit ist der Zweckverband am 07.12.1991 entstanden.
Es sind 30 Gemeinden Mitglied im Zweckverband.
Zum ersten Verbandsvorsteher wird Herr Manfred Reim, Bürgermeister der Stadt Fürstenwalde, gewählt.

21.11.1992

Abschluss des Ingenieurvertrages zum Bau einer Kläranlage auf dem Gelände der damals noch genutzten Rieselfelder am westlichen Stadtrand von Fürstenwalde.
Die Kläranlage soll eine Ausbaugröße von 96.000 Einwohnerwerten haben, erweiterbar auf 135.000 EW.

23.12.1992

Erster Spatenstich zum Bau der Verbandskläranlage.

01.07.1993

Mit Abschluss des Nutzungsüberlassungsvertrages gehen die Anlagen zur Trinkwasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung von der MWA auf den Zweckverband über.
Die Betriebsführung wird durch die Spreewasser Gesellschaft für Wasserwirtschaft mbH durchgeführt.

Februar 1994

Das Projekt Verbandskläranlage wird überplant. Die Kapazität wird auf 48.000 EW, erweiterbar auf 72.000 EW, reduziert.
Im Verbandsgebiet leben rund 50.000 Einwohner.

September 1994

Es wird ein Betriebsführungsvertrag mit der Spreewasser Gesellschaft für Wasserwirtschaft mbH über 10 Jahre abgeschlossen.

01.05.1995

Die Kanalbenutzungsgebühr wird von 4,25 DM/m³ auf 5,80 DM/m³ erhöht.

September 1995

Beginn der Inbetriebnahme der Verbandskläranlage (Einfahrbetrieb). Zu Beginn des Jahres 1998 laufen alle Anlagenteile, die vorgegebenen Ablaufwerte sind bei hoher Kapazitätsauslastung eingehalten.

1997

Abschluss der Abwassererschließung der Gemeinde Langewahl.

05.07.1998

Das „Gesetz zur rechtlichen Stabilisierung der Zweckverbände“ tritt in Kraft.
Am 12.09.2000 wird der Feststellungsbescheid für den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland durch die Aufsichtsbehörde im Amtsblatt für den LOS bekannt gemacht, die ordnungsgemäße Gründung wird bestätigt.

1999 bis 2001

Die Orte Berkenbrück, Jänickendorf, Markgrafpieske, Neuendorf im Sande und Spreenhagen werden an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen.

Dezember 2000

Beginn der Sanierung und Rekonstruktion des Wasserwerkes Fürstenwalde.

01.01.2001

Die Kanalbenutzungsgebühr wird von 5,80 DM/m³ auf 5,35 DM/m³ gesenkt.

Juni 2001

Die Klärschlammvererdungsanlage wird eingeweiht.

01.01.2002

Die Grundgebühr für zentrale Abwasserentsorgung wird abgeschafft, in Folge dessen wird die Kanalbenutzungsgebühr auf 3,04 EUR/m³ erhöht.

2002 bis 2003

Die Orte Trebus, Steinhöfel und Briesen werden abwasserseitig erschlossen.

01.01.2003

Wiederum wird die Kanalbenutzungsgebühr gesenkt, von 3,04 EUR/m³ auf nun 2,97 EUR/m³. Weiter sinken die Gebühr für mobile Entsorgung von 5,54 EUR/m³ auf 5,14 EUR/m³ und das Mengenentgelt Trinkwasser von 1,33 EUR/m³ auf 1,30 EUR€/m³ (netto).

26.10.2003

Nach dem Abschluss der Gemeindegebietsreform hat der Zweckverband noch zehn Mitglieder.

01.09.2004

Nachdem der Betriebsführungsvertrag mit der Spreewasser Gesellschaft für Wasserwirtschaft mbH fristgerecht gekündigt worden war, übernimmt der Zweckverband das Betreiben seiner Anlagen selbst. Die bisherigen Mitarbeiter des Betriebsführungsunternehmens werden übernommen.

Dezember 2004

Durch das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wird die in den Jahren 1999 bis 2001 erhobene Grundgebühr für die zentrale Abwasserentsorgung bestätigt. Sowohl Gebührenmaßstab als auch Gebührensatz entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
In einem weiteren Urteil wird die Vorgehensweise des Zweckverbandes bei der Durchsetzung des Anschlusszwanges bestätigt.

März 2005

Das Verwaltungsgericht bestätigt in einem Eilverfahren zur Erhebung von Herstellungsbeiträgen die Rechtswirksamkeit der Beitragssatzung. Damit sind alle Satzungen des Zweckverbandes durch Urteil bzw. Beschluss der Verwaltungsgerichte bestätigt.

August 2005

Im Rahmen des Verfahrens zur Genehmigung der Erweiterung der Verbandskläranlage von 48.000 auf 60.000 Einwohnerwerte findet der Erörterungstermin statt.

Dezember 2005

Die Verbandsversammlung beschließt eine erneute Gebührensenkung im Abwasserbereich. Die Kosteneinsparungen durch die Umgestaltung der Betriebsführung werden damit an die Kunden weitergegeben. Die Gebühr zentrale Entsorgung liegt ab dem 01.01.2006 bei 2,80 EUR/m³, für dezentrale Entsorgung bei 4,97 EUR/m³.

Februar 2006

Der Bau des Regenüberlaufbeckens in der Fürstenwalder Sembritzkistraße beginnt – eine der größten Investitionen des ZVWA, von der vor allem auch die Spree profitiert.

Juli 2006

Der ZVWA übernimmt das Betreiben der Anlagen des WAZ Lebus – zunächst im Wege der Amtshilfe.

August 2006

Das Verwaltungsgericht bestätigt die Rechtswirksamkeit der Beitragssatzung des ZVWA. Weiter wird festgestellt, dass die Beiträge gegenüber Altanschließern nicht verjährt sind. Jedoch wird im entschiedenen Fall der Beitrag aus Gründen des Vertrauensschutzes aufgehoben. Der ZVWA geht in Berufung.

Oktober 2006

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem WAZ Lebus wird genehmigt. Sie ist bis zum 31.12.2007 befristet und bietet den Mitgliedsgemeinden des WAZ Lebus die Möglichkeit, dem ZVWA beizutreten.

März 2007

Die Gemeinde Treplin, bisher Mitglied im WAZ Lebus, stellt den Antrag auf Mitgliedschaft im ZVWA. Die Verbandsversammlung stimmt diesem Antrag am 14.03.2007 zu, ab dem Beitritt gelten auch für die Trepliner Bürger die Satzungen und die wesentlich günstigeren Gebühren des ZVWA. Der Beitritt kann jedoch erst erfolgen, wenn der Austritt aus dem WAZ Lebus vollzogen ist.

Frühjahr 2007

Mit dem unterirdischen Vortrieb von Kanalrohren mit 1,60 m und 2,00 m Durchmesser wird ein weiterer wichtiger Abschnitt des Bauvorhabens Regenüberlaufbecken umgesetzt.

2007

Die Trinkwassererschließung des Verbandsgebietes wird abgeschlossen, der Anschlussgrad liegt nun bei 98 %.

22.09.2007

Zahlreiche Gäste nutzen das Angebot, das Regenüberlaufbecken kurz vor seiner Inbetriebnahme im Rahmen eines Tages der offenen Tür zu besichtigen.

31.10.2007

Die Gemeinde Treplin tritt dem ZVWA bei.

12.12.2007

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt in einem landesweit beachteten Urteil die Beitragssatzung und -erhebung des ZVWA, insbesondere auch gegenüber Altanschließern. Die Urteile des VG Frankfurt vom 28. 08. 2006 werden aufgehoben.

Dezember 2007

Die Verbandsversammlung beschießt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem WAZ Lebus einmalig um 6 Monate zu verlängern. Damit bleibt der Beitritt auch der verbliebenen Mitgliedsgemeinden des WAZ Lebus zum ZVWA möglich.

Dezember 2007

Die Bauarbeiten am Regenüberlaufbecken sind abgeschlossen, das Ziel der Entlastung der Spree ist realisiert.

März 2008

Die Aufträge für die Sanierung des Hochbehälters Buchholz – wichtig für die Trinkwasserversorgung der Stadt Fürstenwalde sowie weiterer Gemeinden – werden vergeben. Damit beginnt das wichtigste und umfangreichste Bauvorhaben des Jahres 2008.

Juli 2008

Die Vereinbarung mit dem WAZ Lebus wird auf Betreiben des Schuldenmanagementfonds des Landes Brandenburg erneut, diesmal um ein dreiviertel Jahr, verlängert, die Gespräche über den Beitritt der Mitgliedsgemeinden des WAZ Lebus zum ZVWA werden fortgesetzt.        

Dezember 2008

Die Orts-Kläranlage Schönfelde geht zusammen mit dem zugehörigen Kanalnetz in Betrieb. Nach jahrelangem Ringen um Genehmigung und Errichtung der Anlage konnte das Pilotprojekt für semizentrale Entsorgung endlich umgesetzt werden.                                                     

März 2009 Noch einmal wird die öffentlich- rechtliche Vereinbarung mit dem WAZ Lebus verlängert. Die Verhandlungen um die Eingliederung konnten weiter vorangebracht, jedoch noch nicht abgeschlossen werden. Dies soll nun bis zum Jahresende erreicht werden.                                      
14.12.2009 Die Verbandsversammlung beschließt die Verbandssatzung neu. Die wichtigste Änderung ist die Mitgliedschaft der Stadt Lebus sowie der Gemeinden Zeschdorf und der Gemeinde Fichtenhöhe für den Ortsteil Niederjesar in Folge der Eingliederung des bisherigen WAZ Lebus ab dem 01.01.2010.
01.01.2010

Die neue Verbandssatzung tritt in Kraft, die Eingliederung des WAZ Lebus in den ZVWA Fürstenwalde ist erfolgt. Die Entgeltsätze für Trinkwasser und die Gebührensätze für dezentrale Entsorgung werden sofort an die im bisherigen ZVWA geltenden angepasst und damit deutlich gesenkt. Für zentrale Entsorgung müssen weiterhin unterschiedliche Gebühren gelten.                                                                  

11.01.2010

Die Verbandsversammlung beschließt die Abwasserbeseitigungssatzung, die Satzung über die mobile Entsorgung, die Abwasserbeitragssatzung sowie die Abwassergebührensatzung neu. Die Mengengebühr für zentrale Entsorgung im Gebiet Lebus wird um 20 Cent auf 5,35 Euro je m³ gesenkt.

06.05.2010 

Die Verbandsversammlung wählt Herrn Hans-Ulrich Hengst, Bürgermeister der Stadt Fürstenwalde, zum neuen Verbandsvorsteher. Manfred Reim, der seit der Gründung des Verbandes dessen Vorsteher war, geht in den Ruhestand.                                                           
01.01.2011 Für die zentrale Entsorgung im Abgabengebiet Lebus wird eine erneute Gebührensenkung möglich. Der Gebührensatz wird mit 5,00 EUR/m³ festgelegt.

2011

Nachdem die Genehmigungen für die Erweiterung der Kläranlage Fürstenwalde vorliegen beginnen die Bauarbeiten nach europaweiter Ausschreibung im Frühjahr.

Dezember 2011

Die Arbeiten am Los 1, der Erweiterung der Klärschlammvererdung sind abgeschlossen, die Anlage kann in Betrieb gehen.                              

13.12.2011

Die Verbandsversammlung beschließt die Senkung der Gebühren für die zentrale Entsorgung im Abgabengebiet Fürstenwalde (früheres Verbandsgebiet) ab dem 01.01.2012 um 43 Cent auf nunmehr 2,37 EUR/m³. Nach wie vor wird neben der Mengengebühr keine Grundgebühr fällig. Mit dieser Gebührensenkung gibt der Zweckverband die Einnahmen aus der Nacherhebung der Altanschließerbeiträge im Abgabengebiet Fürstenwalde an seine dortigen Kunden weiter. Im Abgabengebiet Lebus kann die Gebühr für zentrale Entsorgung um 13 Cent auf 4,87 EUR/m³ gesenkt werden. Dies resultiert aus einer weiteren Kosteneinsparung.                                                              

21.09.2012

Das Landesverfassungsgericht bestätigt die Verfassungsmäßigkeit der Beitragserhebung gegen Altanschließer. Verhandelt wurde in einem Fall aus dem Verbandsgebiet Fürstenwalde. Die Verfassungsbeschwerde wurde zum Teil verworfen und in Übrigen zurückgewiesen.

01.01.2013 Für die zentrale Entsorgung im Abgabengebiet Fürstenwalde tritt eine weitere Gebührensenkung auf 2,25 EUR/m³ in Kraft. Auch diese resultiert aus der Erhebung der Altanschließerbeiträge.
Gleichzeitig tritt auch für das Abgabengebiet Lebus bei der zentralen Abwasserentsorgung eine Gebührensenkung in Kraft, die Mengengebühr wird auf 4,53 EUR/m³ gesenkt. Es ist die sechste Gebührensenkung in Folge seit der Übernahme der Amtshilfe für den damaligen WAZ Lebus im Jahr 2006 und der anschließenden Eingliederung im Jahr 2010. Möglich wurde diese Senkung durch weitere Kosteneinsparungen, die u. a durch die Optimierung der Kläranlage Lebus erreicht werden konnten.
27.05.2013 Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellt in einem Beschluss zu einem Fall der Beitragserhebung im Abgabengebiet Lebus fest, dass diese auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes zum bayerischen Kommunalabgabengesetz vom 05.03.2013 nicht gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstößt. Der Antrag des Bescheidempfängers wird abgewiesen, er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
31.12.2013 Der letzte große Kredit im Bereich Abwasser wird mit einer Sondertilgung abgelöst.
30.09.2014

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellt in zwei Urteilen fest, dass der modifizierte Frischwassermaßstab auch für die mobile Entsorgung ein geeigneter Gebührenmaßstab ist. Gebührenmindernd sind bei der Abrechnung die Trinkwassermengen zu berücksichtigen, die nachweislich nicht in die öffentliche Anlage eingeleitet wurden. Z.B. geht in einer Bäckerei ein bestimmter Teil des bezogenen Trinkwassers in die Backwaren ein und wird damit nicht zu Abwasser. Sind Mengen in Folge illegaler Benutzung nicht eingeleitet worden, sind auch diese gebührenmindernd zu berücksichtigen. Jedoch sind solche Fälle als Ordnungswidrigkeit zu ahnden und der Benutzungszwang durchzusetzen.

10.12.2014 Die Verbandsversammlung beschließt als Folge der Urteile vom 30.09.2014 die Einführung einer Grundgebühr in Höhe von 48 EUR pro Jahr für jedes mobil entsorgte Grundstück im Verbandsgebiet. Im Gegenzug wird die Mengengebühr von bisher 5,50 EUR/m³ auf 5,00 EUR/m³ gesenkt.
01.01.2015

Die Grundgebühr für zentral entsorgte Grundstücke im Abgabengebiet Lebus wird abgeschafft – ein großer Schritt  in Richtung der angestrebten Angleichung der Gebühren für zentral entsorgtes Abwasser in den beiden Abgabengebieten des Verbandes. Die Mengengebühr verbleibt in der bisherigen Höhe von 4,53 EUR/m³.

Mai 2015 Die Arbeiten an der Erweiterung der Kläranlage Fürstenwalde sind abgeschlossen. Damit entspricht die Kapazität der Anlage nun ihrer tatsächlichen Auslastung.
26.09.2015 Der Einladung des Zweckverbandes, die erweiterte Kläranlage am "Tag der offenen Tür" kennenzulernen, folgen viele Interessierte. Insbesondere die Wasseranalysen und die Führungen über die Anlage erweisen sich bei den Erwachsenen als „Renner“, beliebt bei den Kindern sind Schatzsuche, Enten Angeln und vor allem das Baggern mit einem echten Bagger
17.12.2015

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht seine Beschlüsse vom 12.11.2015, nach der die Anwendung der seit dem 01.02.2004 geltenden Fassung des § 8 (Beiträge) des Kommunalabgabengesetzes auf die Fälle, in denen nach der bis dahin geltenden Fassung eine Beitragserhebung wegen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Brandenburg vom 08.06.2000 nicht mehr möglich gewesen wäre, gegen den Vertrauensschutz verstößt. Die zu diesem Thema bis dahin ergangene Rechtsprechung aller Instanzen der Verwaltungsgerichte sowie des Landesverfassungsgerichtes hatte die Beitragserhebung uneingeschränkt bestätigt und ein schutzwürdiges Vertrauen verneint.

Mit dieser Entscheidung vom 12.11.2015 wurde weder die Verfassungswidrigkeit des Kommunalabgabengesetzes noch der Beitragserhebung auch für altangeschlossene Grundstücke festgestellt. Der Festsetzung der Beiträge steht jedoch in besonderen Fällen der Grundsatz des Vertrauensschutzes entgegen.

Sommer 2016

Das vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg in Auftrag gegebene Gutachten zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen der Entscheidung des BVerfG vom 12.11.2015 liegt vor. Der Gutachter bestätigt die Auslegung der Entscheidung durch den ZVWA und die Auswirkungen auf dessen Handeln und stellt fest, dass bestandskräftige Bescheide nicht von der Entscheidung betroffen sind. Lediglich nicht bestandskräftig festgesetzte Beiträge müssen dann erstattet werden, wenn fiktive Verjährung tatsächlich eingetreten ist. Im ZVWA sind nur sehr wenige Bescheide nicht bestandskräftig, die hierauf gezahlten Beiträge sind bereits erstattet.

06.12.2016 

Nach Prüfung der in dem von der Landesregierung beauftragten Gutachten aufgezeigten Möglichkeiten auf deren Umsetzbarkeit unter den im ZVWA gegebenen Voraussetzungen erweist sich die Beibehaltung der Mischfinanzierung aus Beiträgen und Gebühren als die juristisch und wirtschaftlich machbare. Die Verbandsversammlung beschließt daher die Umsetzung dieser aufgezeigten Lösung, die zahlreich vorliegenden Anträge auf Rückzahlung der Beiträge werden abgelehnt.

 

Gleichzeitig beschließt die Verbandsversammlung eine erneute Senkung der Gebühren für zentrale Entsorgung im Abgabengebiet Fürstenwalde auf nur noch 2,15 €/m³, sowie – um Gleichbehandlung von Beitragszahlern und Nichtbeitragszahlern zu gewährleisten – die Erhebung einer Zusatzgebühr für Grundstücke, für die ein Beitrag nicht oder nur teilweise gezahlt wurde. Die Zusatzgebühr liegt ab dem 01.01.2017 bei 1,40 €/m³ und wird ohne Beitragszahlung voll bzw. bei teilweiser Zahlung anteilig entsprechend des nicht gezahlten Beitrags-Anteils erhoben.

05.05.2017

Das Landgericht Frankfurt (Oder) gibt erstmals einer gegen einen Brandenburger Zweckverband geführten Klage auf Schadensersatz nach dem in Brandenburg weiter fortgeltenden Staatshaftungsgesetz der DDR statt. Auch gegen den ZVWA sind bereits mehrere solcher Klagen anhängig, denen erstinstanzlich stattgegeben wird. In allen Fällen gehen die beklagten Zweckverbände in Berufung.

17.04.2018 

In der Berufung wird das Urteil des Landgerichtes Frankfurt (Oder) zum Schadenersatz nach Staatshaftungsgesetz der DDR vom 05.05.2017 durch das Oberlandesgericht Brandenburg aufgehoben und die Klage abgewiesen. Wegen der Bedeutung der Entscheidung wurde die Revision zugelassen Das Verfahren ist nunmehr beim Bundesgerichtshof anhängig, der diese Frage abschließend klären soll. Die gegen den ZVWA anhängigen Klageverfahren ruhen vorerst, um diese Grundsatzentscheidung abzuwarten.

18.04.2018  Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) weist mit seinem Urteil die Klage eines Beitragszahlers ab, dessen auf die Entscheidung des BVerfG vom November 2015 gestützter Rückzahlungsantrag abgewiesen worden war. Die Kammer stellt klar, dass ein Anspruch auf Aufhebung weder aus § 130 Abgabenordnung abzuleiten ist, noch in solchen Fällen die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes angewandt werden dürfen. Wegen der Bedeutung der Entscheidung ist die Berufung zum OVG Berlin-Brandenburg zugelassen.
18.06.2018 Die Verbandsversammlung wählt nach Ablauf der 8jährigen Amtszeit von Herrn Hans-Ulrich Hengst als Verbandsvorsteher dessen bisherigen Stellvertreter Herrn Hans-Joachim Schröder, Amtsdirektor Spreenhagen, zum neuen Verbandsvorsteher. Er hatte zudem seit Gründung des Verbandes im Dezember 1991 das Amt des Vorsitzenden der Verbandsversammlung inne. Zu seinem Nachfolger in diesem Amt wurde Herr Arne Christiani, Bürgermeister der Gemeinde Grünheide gewählt.
03.12.2018

Da inzwischen weniger Beiträge zur Stützung der Gebühren zur Verfügung stehen, muss die Gebühr für zentral entsorgtes Abwasser ab dem 01.01.2019 von 2,15 auf 2,20 € je m³ erhöht werden. Die Zusatzgebühr für zentral angeschlossene Grundstücke, für die der Beitrag nicht bzw. nur teilweise bezahlt wurde, sinkt von 1,45 auf 1,25 € je m³.

28.06.2019

Der Bundesgerichtshof weist eine Klage auf Schadensersatz nach dem Staatshaftungsgesetz der DDR, das in Brandenburg nach wie vor gilt, zurück. Aus Sicht des BGH war der Beitrag, dessen Rückzahlung die Kläger begehrten, zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses nicht verjährt.

Der dort entschiedene Fall ist in den entscheidungsrelevanten Fakten auf die Beitragserhebung des ZVWA übertragbar.

24.09.2019

Das Oberlandesgericht Brandenburg schließt sich der Entscheidung des BGH vom 26.06.2019 an und weist eine Klage auf Schadensersatz nach Staatshaftungsgesetz der DDR zurück. Der Kläger hatte auch hier die Erstattung des vermeintlich verjährten Anschlussbeitrages verlangt. Auch dieser dort entschiedene Fall gleicht der Beitragserhebung des ZVWA in den entscheidungsrelevanten Fakten.

10.10.2019

In ihrer ersten Sitzung nach den Kommunalwahlen wählt die Verbandsversammlung Frau Marlen Rost, Amtsdirektorin Odervorland, zu ihrer Vorsitzenden. Zu ihrem Stellvertreter wird Herr Christian Riecke, Amtsdirektor Scharmützelsee, gewählt.

In den Vorstand werden Herr Arne Christiani, Bürgermeister der Gemeinde Grünheide, Herr Joachim Kretschmann, Bürgermeister der Gemeinde Treplin und Frau Marlen Rost, Amtsdirektorin Odervorland, gewählt. Stellvertreter sind Herr Christian Riecke, Amtsdirektor Scharmützelsee, Herr Andy Brümmer, Bürgermeister der Gemeinde Berkenbrück und Herr Matthias Rudolph, Bürgermeister der Stadt Fürstenwalde.

12.11.2019

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist eine Klage gegen die Ablehnung eines Antrages auf Aufhebung eines bestandskräftigen Beitragsbescheides und Rückzahlung des Beitrages zurück. Mit dem Urteil wird klargestellt, dass ein solcher Anspruch grundsätzlich selbst dann nicht besteht, wenn der Bescheid sich als rechtswidrig erweist. Die Revision ist nicht zugelassen.

19.11.2019

Das Brandenburgische Oberlandesgericht weist nunmehr auch eine erste Klage auf Schadensersatz nach Staatshaftungsgesetz der DDR gegen den ZVWA ab. Die Berufung ist nicht zugelassen, da mit dem Urteil vom 28.06.2019 bereits eine Grundsatzentscheidung des BGH hierzu vorliegt.

15.01.2020 

Die Verbandsversammlung beschließt, die Gebühren für Abwasser zum 01.01.2020 zu erhöhen. Der Gebührensatz zentrale Entsorgung im Bereich Fürstenwalde steigt von 2,20 € auf 2,26 € je m³, im Bereich Lebus von 4,53 €auf 4,61 € je m³. Ursache hierfür ist, dass inzwischen weniger Beiträge zur Stützung der Gebühren zur Verfügung stehen. Eine dreiköpfige Familie mit dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 90 m³ zahlt 5,40 € bzw. 7,20 € pro Jahr mehr. Die Zusatzgebühr für zentral angeschlossene Grundstücke, für die ein Beitrag nicht oder nur teilweise bezahlt wurde, sinkt von 1,25 € auf 0,96 € je m³. Für mobile Entsorgung werden statt bisher 5,75€ nun 6,05 €/m³ fällig. Diese Steigerung ist auf höhere Transportkosten zurückzuführen. Hier muss die Durchschnittsfamilie 27 € jährlich mehr zahlen.

18.08.2021 Die Verbandsversammlung wählt Frau Birgit Rochow zur neuen Kaufmännischen Geschäftsführerin. Sie übernimmt das Amt am 01.01.2022 von Frau Gisela Scheibe, die seit Juli 2002 dieses Amt ausübt und an diesem Tag in den Ruhestand gehen will.