Briesen: Vorsorgliches Abkochgebot bleibt bestehen – weitere Spülungen und Nachbeprobung im Ortsnetz
Für den gesamten Ort Briesen inkl. der Frankfurter Straße, Falkenberger Straße, Petershagener Straße und der Hüttenstraße gilt ein vorsorgliches Abkochgebot für das Trinkwasser.
Was bedeutet das für Sie?
Bitte verwenden Sie Leitungswasser in Briesen weiterhin nur abgekocht (oder abgepacktes Trinkwasser) für folgende Tätigkeiten:
• Trinken
• Zubereitung von Speisen und Getränken
• Zähneputzen
• Waschen von Obst/Gemüse
• Eiswürfel/Kaltgetränke
Abkochen: Wasser sprudelnd aufkochen und mindestens 10 Minuten kochen lassen, anschließend abkühlen lassen. Bitte Wasser nicht trinken/verschlucken, Wunden abdecken, Kleinkinder beaufsichtigen.
Die Nutzung des Wassers zu Reinigungszwecken (z.B. Dusche), für die Toilettenspülung u. ä. sowie das Trinkwasser für Haustiere und Vieh ist unbedenklich und damit kein Abkochen erforderlich.
Hintergrund der Maßnahmen
Es ist gesichert, dass Wasser -verbotenerweise- aus einer Eigenversorgungsanlage (Brunnen) in das öffentliche Trinkwassernetz eingedrückt wurde. Dadurch kann es partiell zu einer mikrobiologischen Beeinträchtigung gekommen sein. In einzelnen Netzproben, die am 16.03.26 durchgeführt wurden, konnten geringfügige Konzentrationen von coliformen Bakterien nachgewiesen werden. Solche geringen Befunde lassen sich in der Regel durch gezielte Netzspülungen wirksam entfernen.
Welche Maßnahmen wurden bereits durch uns umgesetzt?
• Die Eintrittsstelle der Eigenversorgung wurde vom Netz getrennt und dauerhaft eliminiert.
• Es wurden gezielte Netzspülungen durchgeführt: Sonntag (15.03.2026) und Montag (16.03.2026) – zusammen über 500 m³.
Wie geht es weiter?
• Weitere gezielte Netzspülungen erfolgen am Donnerstag (19.03.2026) und Freitag (20.03.2026).
• Am Freitag, 20.03.2026 erfolgt eine Nachbeprobung an einzelnen Stellen im Ortsnetz Briesen, um die weitere Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen.
• Hinweis: Aufgrund der Netzspülungen kann es vereinzelt zu einem Ablösen von Ablagerungen im Rohrnetz kommen, das ggf. zu verfärbtem Wasser führen kann. Unter Beachtung der oben genannten Punkte ist dies grundsätzlich unbedenklich.
Das Abkochgebot bleibt so lange bestehen, bis die Nachuntersuchungen die einwandfreie Trinkwasserqualität bestätigen. Über Änderungen (Aufhebung/Anpassung) informieren wir umgehend.
Bastian Wolff
Techn. Geschäftsführer Fürstenwalde, 18.03.2026
Die Empfängerüberprüfung bei Überweisungen ist eine seit dem 9. Oktober 2025 geltende Pflicht für alle Kreditinstitute. Überprüft werden sowohl elektronisch eingereichte Überweisungen als auch papierhaft abgegebene Überweisungen. Bereits bestehende Daueraufträge laufen ohne Empfängerüberprüfung weiter. Erst bei Änderung oder neuen Daueraufträgen ist eine Prüfung nötig.
Bei abweichenden Angaben zum Zahlungsempfängerkonto werden Sie darüber informiert und auf das Risiko einer Überweisung an den falschen Empfänger hingewiesen. Sie können den Vorgang abrechen, die Daten korrigieren oder die Überweisung ohne Änderungen ausführen.
Für unsere Kunden ergeben sich drei Möglichkeiten den Empfängernamen für Überweisungen korrekt anzugeben:
Du suchst Infos zur Ausbildung? Hier erfährst du alles über die Ausbildung beim Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland.