Die Empfängerüberprüfung bei Überweisungen ist eine seit dem 9. Oktober 2025 geltende Pflicht für alle Kreditinstitute. Überprüft werden sowohl elektronisch eingereichte Überweisungen als auch papierhaft abgegebene Überweisungen. Bereits bestehende Daueraufträge laufen ohne Empfängerüberprüfung weiter. Erst bei Änderung oder neuen Daueraufträgen ist eine Prüfung nötig.
Bei abweichenden Angaben zum Zahlungsempfängerkonto werden Sie darüber informiert und auf das Risiko einer Überweisung an den falschen Empfänger hingewiesen. Sie können den Vorgang abrechen, die Daten korrigieren oder die Überweisung ohne Änderungen ausführen.
Für unsere Kunden ergeben sich drei Möglichkeiten den Empfängernamen für Überweisungen korrekt anzugeben:
Du suchst Infos zur Ausbildung? Hier erfährst du alles über die Ausbildung beim Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland.